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Archäologische Sammlung der Universität Zürich

Unsere Philosophie

Good Governance / Gremien

Für alle wesentlichen Entscheidungen ist der Strategieausschuss zuständig. Für strategische Massnahmen werden jeweils ergänzend zu diesem Ausschuss, der die Entscheidungen vorbereitet, trifft und verantwortet, externe Fachleute – aus den Bereichen IT-Netzwerke, Digitalisierung, Restaurierung und wissenschaftliche Bearbeitung – hinzugezogen; Fachleute, die das notwendige Know-how einbringen können.

Die Archäologische Sammlung und jede/r einzelne Mitarbeitende sind Mitglieder des VMS und des ICOM. Die Sammlung als Institution und das Personal als Einzelpersonen sind daher den Richtlinien des ICOM verpflichtet. Die Sammlung ist zudem Mitglied im Verein Zürcher Museen.

Wir verstehen uns als Hüter und Bewahrer kultureller Hinterlassenschaften unserer modernen Welt, dies gerade vor dem aktuellen Hintergrund zunehmender Zerstörung entsprechender Werke und Werte im Rahmen von Kriegshandlungen.

 

Ausbau

Ein bestandesmässiger Ausbau der Sammlung findet nur in geringem Umfang statt. Der Ausbau hat keine hohe Priorität und erfolgt nur unter Berücksichtigung von allfälligen Folgekosten in den Bereichen Lagerung, Restaurierung und wissenschaftlicher Bearbeitung. Oberster Leitsatz ist dabei die Befolgung der in der Schweiz gültigen rechtlichen Belange, des schweizerischen Kulturgütertransfergesetzes, von Unesco-Konventionen und der für ICOM-Mitglieder geltenden entsprechenden Leitlinien.

Schenkungen bildeten den Ausgangspunkt und die Grundlage der Entstehung der Sammlung im mittleren 19. Jahrhundert und des grossen Ausbaus um die vorletzte Jahrhundertwende. Schenkungen aus privater Hand spielten für die Sammlung in den vergangenen 160 Jahren eine wesentliche Rolle und sollen dies in beschränktem Umfang und jeweils nach einer sorgfältigen Abklärung rechtlicher Implikationen (über den Rechtsdienst) auch in Zukunft tun. Schenkungen sind bei uns willkommen, da sie eine gezielte Ergänzung und einen umsichtigen Ausbau der Sammlung ermöglichen.

Ankäufe werden nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abklärung rechtlicher Fragen getätigt. Die finanziellen Mittel werden dafür über Schenkungen und nur in Ausnahmefällen über den Betriebskredit bereitgestellt.

Ausschlusskriterien sind für die Annahme von Schenkungen, Leihgaben und für Ankäufe eine Herkunft aus dubiosen Quellen, das Nichterfüllen der in der Schweiz geltenden rechtlichen Bestimmungen, die Nichtzugehörigkeit in unseren Sammlungsbereich (Antike im Mittelmeerraum und im Vorderen Orient), fehlende oder nicht adäquate Lagermöglichkeiten, fehlende finanzielle Mittel für den Ankauf und / oder die Restaurierung.

 

Prof. Dr. Christoph Reusser

Direktor der Archäologischen Sammlung, 2008-2023